Die KfW fördert Maßnahmen zu „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151, 152, 153, 430) in Form eines zinsgünstigen Kredites mit Tilgungszuschuss oder als „reinen Zuschuss“.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung zu einem sog. Effizienzhaus oder als Einzelmaßnahme (z.B. Fenstersanierung).
Die Höhe, den Ablauf und die Anforderungen einer Förderung kann Ihnen der Energie-Effizienz-Experte detailliert erklären.
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