Energieeinsparnachweise für Wohn – und Nichtwohngebäude nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Referenzwerte nach dem GEG

Der Energieeinsparnachweis (früher sog. Wärmeschutznachweis) ist wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.

Er wird im Zuge der Genehmigungsplanung erstellt. Der Nachweis stellt die energetische Qualität des geplanten Vorhabens wieder und gibt Aufschluss über die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Wesentlicher Bestandteil des Nachweises ist dabei die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes H`T (Wärmeverluste über die Gebäudehülle) und des Primärenergiebedarfs Q„p (ermittelter Endenergiebedarf multipliziert mit dem zugehörigen Primärenergiefaktor (abhängig von der Anlagentechnik)). Der Gesetzgeber regelt im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die  Mindestanforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes am Gebäude und der Ermittlung des Primärenergiebedarfes.