Die KfW fördert Maßnahmen zu „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (151, 152, 153, 430) in Form eines zinsgünstigen Kredites mit Tilgungszuschuss oder als „reinen Zuschuss“.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung zu einem sog. Effizienzhaus oder als Einzelmaßnahme (z.B. Fenstersanierung).
Die Höhe, den Ablauf und die Anforderungen einer Förderung kann Ihnen der Energie-Effizienz-Experte detailliert erklären.
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Weitere Informationen zu Fördermitteln:
Der Energieeinsparnachweis (früher sog. Wärmeschutznachweis) ist wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.
Er wird im Zuge der Genehmigungsplanung erstellt. Der Nachweis stellt die energetische Qualität des geplanten Vorhabens wieder und gibt Aufschluss über die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Wesentlicher Bestandteil des Nachweises ist dabei die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes H`T (Wärmeverluste über die Gebäudehülle) und des Primärenergiebedarfs Q„p (ermittelter Endenergiebedarf multipliziert mit dem zugehörigen Primärenergiefaktor (abhängig von der Anlagentechnik)). Der Gesetzgeber regelt im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Mindestanforderungen hinsichtlich des Wärmeschutzes am Gebäude und der Ermittlung des Primärenergiebedarfes.